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Unfall beim Training, Schaden beim Vereinsfest: Wer zahlt eigentlich?

„Wir sind doch über den Landessportbund versichert." Das stimmt – nur bedeutet es nicht, dass alles versichert ist, was im Verein passiert. Sieben typische Schadensfälle und was dabei wirklich zählt.

Der Ball fliegt durch die Scheibe der benachbarten Turnhalle. Beim Sommerfest stolpert ein Besucher über ein Verlängerungskabel und verletzt sich. Auf dem Weg zum Auswärtsspiel wird das private Auto eines Trainers beschädigt. Ein Vereinsmitglied verletzt sich schwer beim Training.

Und plötzlich steht im Vorstand eine ziemlich unangenehme Frage im Raum: Wer zahlt das eigentlich?

Viele Sportvereine in Nordrhein-Westfalen würden wahrscheinlich zunächst antworten: „Wir sind doch über den Landessportbund versichert."

Das stimmt grundsätzlich. Sportvereine in NRW verfügen über den Sportversicherungsvertrag des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen mit der ARAG über einen umfangreichen Versicherungsschutz.

Aber: „Wir sind versichert" bedeutet nicht automatisch „Alles, was im Verein passiert, ist versichert." Wer versichert ist, welche Veranstaltung erfasst wird und welche Versicherung überhaupt zuständig ist, hängt vom konkreten Fall ab. Und genau hier lohnt sich für Vorstände ein genauerer Blick.

Seit August 2026 gibt es mehr Schutz

Das Thema ist gerade besonders aktuell. Am 28. August 2026 haben der Landessportbund NRW und die ARAG einen neuen Sportversicherungsvertrag unterzeichnet.

Eine wichtige Verbesserung gilt bereits jetzt: Die pauschale Versicherungssumme der Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden wurde von 15 auf 20 Millionen Euro je Versicherungsfall erhöht.

Die meisten weiteren Änderungen treten zum 1. Januar 2027 in Kraft. Dann werden unter anderem weitere Versicherungssummen erhöht und der Schutz erweitert. Der LSB nennt beispielsweise den Betrieb von Wallboxen und Ladesäulen auf Vereinsgeländen sowie Ansprüche wegen Verletzungen von Persönlichkeits-, Namens-, Marken- und anderen Schutzrechten.

Für die Vereine entstehen durch den neuen Vertrag nach Angaben des LSB keine zusätzlichen Kosten. Der Beitrag für die Sportversicherung bleibt bei 1,45 Euro pro Vereinsmitglied und Jahr.

Doch was bekommt ein Verein dafür eigentlich?

Die Sportversicherung ist mehr als eine Unfallversicherung

Beim Wort Sportversicherung denken viele zunächst an einen verletzten Fußballer oder eine Turnerin, die beim Training stürzt. Der Versicherungsschutz geht allerdings deutlich weiter.

Im Sportversicherungsvertrag in NRW sind derzeit unter anderem enthalten:

  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Umwelt-Haftpflichtversicherung
  • Umweltschadenversicherung
  • Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
  • D&O-Versicherung
  • Vertrauensschadenversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Krankenzusatzversicherung

Damit werden nicht nur einzelne Sportler abgesichert. Auch der Verein selbst, Vorstände, Trainer, Mitarbeitende und weitere für den Verein tätige Personen können je nach Situation unter den Versicherungsschutz fallen.

Beispiel 1: Ein Mitglied verletzt sich beim Training

Das ist wahrscheinlich der klassische Fall. Ein Vereinsmitglied nimmt am offiziellen Training teil, knickt um und verletzt sich schwer.

Grundsätzlich fällt ein solcher Unfall unter die Sport-Unfallversicherung. Versichert sind aktive und passive Vereinsmitglieder bei versicherten Vereinsveranstaltungen. Dazu gehören typischerweise unter anderem:

  • Training
  • Wettkämpfe
  • Lehrgänge
  • Versammlungen
  • Vereinsveranstaltungen
  • bestimmte Fahrten und Unternehmungen

Auch der direkte Weg zu und von einer versicherten Veranstaltung kann vom Unfallversicherungsschutz erfasst sein.

Wichtig ist aber eine Unterscheidung: Die Sport-Unfallversicherung ersetzt nicht einfach die normale Krankenversicherung. Arztbehandlung, Krankenhaus oder andere medizinisch notwendige Leistungen laufen grundsätzlich weiterhin über die jeweils zuständige gesetzliche oder private Krankenversicherung beziehungsweise andere vorrangige Leistungsträger.

Die Sportversicherung versteht sich ausdrücklich als ergänzende Absicherung und soll vor allem bei schwerwiegenderen Unfallfolgen zusätzliche Leistungen ermöglichen.

Beispiel 2: Ein Zuschauer verletzt sich beim Vereinsfest

Jetzt wird es interessanter. Der Verein veranstaltet sein Sommerfest. Ein Besucher stolpert über ein schlecht gesichertes Stromkabel und verletzt sich.

Hier geht es nicht primär um die Unfallversicherung des Besuchers. Die Frage lautet vielmehr: Hat der Verein seine Verkehrssicherungspflichten verletzt und haftet er für den Schaden? Dann kommt die Haftpflichtversicherung ins Spiel.

Die Aufgabe einer Haftpflichtversicherung besteht nicht nur darin, berechtigte Schadensersatzforderungen zu bezahlen. Sie prüft zunächst auch, ob überhaupt eine gesetzliche Haftung besteht, und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Das ist für Vereine enorm wichtig. Denn nur weil jemand auf einer Vereinsveranstaltung zu Schaden kommt, muss der Verein nicht automatisch dafür verantwortlich sein. Aber wenn beispielsweise eine Gefahrenstelle nicht ausreichend gesichert wurde und dem Verein ein Verschulden zugerechnet werden kann, können erhebliche Forderungen entstehen.

Seit August 2026 beträgt die pauschale Deckung für Personen- und Sachschäden im NRW-Sportversicherungsvertrag 20 Millionen Euro je Versicherungsfall.

Sind Vereinsfeste überhaupt versichert?

Grundsätzlich können auch gesellschaftliche Veranstaltungen des Vereins vom Versicherungsschutz erfasst sein. VIBSS nennt neben Training und Wettkampf ausdrücklich beispielsweise:

  • Versammlungen
  • Tagungen
  • Lehrgänge
  • Abteilungs- und Ausschusssitzungen
  • gesellige oder gesellschaftliche Vereinsveranstaltungen

Entscheidend ist, dass die Veranstaltung dem üblichen beziehungsweise satzungsgemäßen Vereins- oder Verbandsbetrieb zuzuordnen ist.

Ein Sommerfest des Vereins kann also etwas völlig anderes sein als eine kommerzielle Großveranstaltung, die mit dem eigentlichen Vereinsbetrieb kaum noch etwas zu tun hat. Bei ungewöhnlichen oder besonders großen Veranstaltungen sollte deshalb vorher geklärt werden, ob der bestehende Schutz tatsächlich ausreicht.

Beispiel 3: Der Fußball fliegt durchs Fenster

Beim Training landet der Ball nicht im Tor, sondern in einer Fensterscheibe. Auch hier gilt: Nicht jeder Schaden bedeutet automatisch, dass jemand persönlich seine Geldbörse öffnen muss.

Wenn Verein oder versicherte Personen gesetzlich für einen Sachschaden haften, kann die Sport-Haftpflichtversicherung greifen. Besonders relevant ist das beispielsweise bei fremden Sporthallen oder angemieteten Vereinsräumen. Der Sportversicherungsvertrag enthält auch Schutz für bestimmte Mietsachschäden an fremden beweglichen und unbeweglichen Sachen.

Allerdings gibt es auch hier Bedingungen, Ausschlüsse und eigene Versicherungssummen. Deshalb sollte ein Verein bei einem größeren Schaden nicht selbst entscheiden: „Das wird schon versichert sein." Besser: Schaden dokumentieren und dem Versicherungsbüro melden.

Beispiel 4: Ein Helfer ist gar kein Vereinsmitglied

Beim Stadtfest helfen auch Eltern, Freunde und Bekannte. Einer davon verletzt sich beim Aufbau. Jetzt hört man im Verein häufig: „Der ist kein Mitglied, also ist er nicht versichert."

Ganz so einfach ist es nicht. Der Sportversicherungsvertrag umfasst unter bestimmten Voraussetzungen ausdrücklich auch Personen ohne Vereinsmitgliedschaft. Dazu zählen beispielsweise:

  • Funktionäre
  • Trainer und Übungsleiter
  • Schieds- und Kampfrichter
  • Beschäftigte und Honorarkräfte
  • Freiwilligendienstleistende
  • Praktikanten
  • vom Verein zur Durchführung versicherter Veranstaltungen beauftragte Helfer

Ein ausdrücklich eingesetzter Helfer kann deshalb versichert sein, obwohl er kein Vereinsmitglied ist. Das bedeutet aber nicht, dass automatisch jeder Besucher und jeder Nichtmitglied-Teilnehmer denselben Versicherungsschutz wie ein Vereinsmitglied genießt.

Nichtmitglieder sind ein klassischer Stolperstein

Nehmen wir ein anderes Beispiel: Der Verein veranstaltet einen offenen Schnuppertag. 30 Menschen machen mit, obwohl sie noch keine Vereinsmitglieder sind. Hier sollte man nicht automatisch davon ausgehen, dass alle Personen genauso geschützt sind wie reguläre Mitglieder.

Die allgemeinen Versicherungsbedingungen sehen zwar bestimmte Ausnahmen vor – beispielsweise für Teilnehmer an bestimmten Breitensportveranstaltungen, beim Deutschen Sportabzeichen oder bei speziellen Veranstaltungen. Grundsätzlich gehören Nichtmitglieder aber nicht automatisch zum versicherten Personenkreis.

Für solche Fälle gibt es eine zusätzliche Nichtmitgliederversicherung. VIBSS empfiehlt Vereinen ausdrücklich zu prüfen, ob diese insbesondere bei Angeboten für Nichtmitglieder sinnvoll ist.

Das betrifft zum Beispiel:

  • Schnupperkurse
  • offene Trainingsangebote
  • Ferienaktionen
  • Aktionstage
  • bestimmte Turniere
  • öffentliche Mitmachangebote

Gerade hier lohnt sich die Frage vor der Veranstaltung. Nicht erst nach dem Unfall.

Beispiel 5: Der Vorstand macht einen teuren Fehler

Versicherung im Verein bedeutet nicht nur: Jemand verletzt sich oder etwas geht kaputt. Auch reine Vermögensschäden können entstehen.

Ein Beispiel: Ein Verantwortlicher vergisst eine wichtige Änderung an eine Druckerei weiterzugeben. Tausende bereits gedruckte Veranstaltungsunterlagen müssen neu produziert werden. Niemand wurde verletzt. Nichts wurde körperlich beschädigt. Aber dem Verein entsteht trotzdem ein finanzieller Schaden.

Für solche Fälle enthält die Sportversicherung eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Sie schützt bei versicherten fahrlässigen Pflichtverletzungen unter anderem auch haupt- und ehrenamtlich tätige Personen sowie Vorstandsmitglieder. Daneben existiert eine D&O-Versicherung für Verantwortliche in Organ- und Leitungsfunktionen.

Das ist für Vorstände besonders relevant. Denn Vereinsarbeit besteht heute längst nicht mehr nur aus Training und Spielbetrieb. Vorstände schließen Verträge ab, verwalten erhebliche Budgets, beschäftigen Menschen, organisieren Veranstaltungen und treffen Entscheidungen mit finanziellen Folgen.

Beispiel 6: Der Verein braucht plötzlich einen Anwalt

Auch Rechtsschutz gehört zum Sportversicherungsvertrag. Beispielsweise: Ein Autofahrer beschädigt den Zaun des Vereinsgeländes und weigert sich, den Schaden zu bezahlen. Der Verein möchte seine Schadensersatzforderung anwaltlich durchsetzen. Oder: Gegen einen Vereinsverantwortlichen wird nach einem Vorfall ein Strafverfahren eingeleitet.

Je nach Fall kann die Rechtsschutzversicherung das damit verbundene Kostenrisiko übernehmen. VIBSS nennt ausdrücklich unter anderem Schadenersatz-Rechtsschutz sowie bestimmte strafrechtliche Verfahren als Bestandteile des Schutzes.

Auch hier gilt: Nicht jedes denkbare Rechtsproblem eines Vereins ist automatisch versichert. Entscheidend bleiben die konkreten Versicherungsbedingungen.

Beispiel 7: Das private Auto wird auf einer Vereinsfahrt beschädigt

Das kennen wahrscheinlich fast alle Vereine: Zum Auswärtsspiel fahren Eltern. Der Trainer nimmt drei Jugendliche mit. Ein Vorstandsmitglied transportiert Material im privaten Auto zum Vereinsfest.

Kommt es dabei zu einem Unfall, entsteht schnell ein Missverständnis: Die Sportversicherung zahlt doch bestimmt den Schaden am privaten Auto. Das sollte man nicht voraussetzen.

Für Schäden an privat genutzten Fahrzeugen gibt es eine eigene Kfz-Zusatzversicherung, die Vereine zusätzlich abschließen können. Die ARAG bietet dafür über den Sportbereich spezielle Varianten für Vereinsfahrten an.

Gerade Vereine, bei denen regelmäßig Ehrenamtliche ihre privaten Fahrzeuge einsetzen, sollten sich damit beschäftigen. Denn niemand möchte nach einer freiwilligen Fahrt zum Turnier mit einem erheblichen eigenen Fahrzeugschaden dastehen.

Und was passiert, wenn eine Veranstaltung komplett ausfällt?

Auch das ist ein anderes Risiko. Der Verein plant ein großes Sommerfest. Bühne, Technik und Zelt sind bestellt. Dann fällt die Veranstaltung aus. Die Haftpflichtversicherung hilft hier nicht automatisch weiter.

VIBSS weist ausdrücklich darauf hin, dass zwar die Durchführung üblicher Vereinsveranstaltungen grundsätzlich über die Sport-Haftpflichtversicherung abgesichert sein kann, das finanzielle Risiko eines Veranstaltungsausfalls aber beim Verein verbleibt. Dafür gibt es gesonderte Veranstaltungsausfallversicherungen.

Das ist ein gutes Beispiel dafür, warum „Wir haben doch eine Vereinsversicherung" allein noch keine ausreichende Risikoanalyse ist.

Ab 2027 wird auch der digitale Vereinsalltag wichtiger

Ein interessanter Teil des neuen Vertrags betrifft Risiken, die vor einigen Jahren im Vereinsalltag deutlich weniger präsent waren. Zum 1. Januar 2027 wird der Versicherungsumfang nach Angaben des LSB unter anderem beim Schutz gegen Forderungen wegen Verletzungen von:

  • Persönlichkeitsrechten
  • Namensrechten
  • Markenrechten
  • sonstigen Schutzrechten

erweitert.

Das passt erstaunlich gut zum heutigen Vereinsalltag. Ein Verein veröffentlicht Fotos auf Instagram. Ein Logo wird für ein Plakat verwendet. Ein Sponsor wird falsch dargestellt. Ein Bild stammt aus dem Internet und hätte vielleicht gar nicht genutzt werden dürfen. Eine KI erstellt ein Motiv, das einer geschützten Marke oder realen Person zu ähnlich ist.

Solche Risiken gehören mittlerweile genauso zur Vereinsarbeit wie das umgekippte Bierglas beim Sommerfest. Die Erweiterung des Versicherungsschutzes bedeutet allerdings nicht, dass Vereine sich künftig nicht mehr um Urheber-, Persönlichkeits- oder Markenrechte kümmern müssen. Versicherungsschutz ersetzt keine sorgfältige Vereinskommunikation.

Auch Wallboxen werden zum Vereinsthema

Noch ein Beispiel zeigt, wie sich Vereinsarbeit verändert. Immer mehr Vereinsheime und Sportanlagen verfügen über:

  • Photovoltaikanlagen
  • Elektrofahrzeuge
  • Wallboxen
  • öffentliche oder halböffentliche Lademöglichkeiten

Ab 2027 wird der Versicherungsumfang im NRW-Sportversicherungsvertrag laut LSB auch für den Betrieb von Ladesäulen auf dem Vereinsgelände erweitert. Was früher kaum ein Vorstand auf seiner Risikoliste hatte, wird damit langsam zum normalen Vereinsalltag.

Wer ist überhaupt automatisch versichert?

Für Vereine im System des Landessportbundes NRW ist der Personenkreis recht umfangreich. Grundsätzlich gehören unter anderem dazu:

  • Mitglieder – aktive und passive Vereinsmitglieder
  • Vorstände und Funktionsträger – Mitglieder von Vereinsorganen und vom Vorstand mit bestimmten Aufgaben beauftragte Personen
  • Trainer und Übungsleiter – auch wenn sie unter bestimmten Voraussetzungen nicht selbst Mitglied des Vereins sind
  • Mitarbeitende – dazu können Beschäftigte, Honorarkräfte, Praktikanten sowie FSJ- und BFD-Kräfte gehören
  • Beauftragte Helfer – zum Beispiel Personen, die offiziell beim Vereinsfest unterstützen

Daneben existieren besondere Regelungen für einzelne weitere Gruppen und Veranstaltungen. Das zeigt: Der Versicherungsschutz orientiert sich nicht nur daran, ob jemand einen Mitgliedsausweis besitzt. Auch die Funktion und Tätigkeit für den Verein kann entscheidend sein.

Und welche Veranstaltungen sind versichert?

Auch hier ist die Grundidee relativ einfach: Der Versicherungsschutz orientiert sich am üblichen Vereins- und Verbandsbetrieb. Typische Beispiele sind:

  • Training
  • Wettkampf
  • Versammlungen
  • Lehrgänge
  • Sitzungen
  • gesellschaftliche Vereinsveranstaltungen
  • bestimmte Vereinsfahrten und -ausflüge
  • Jugendaustausch
  • Wartungs- und Bauarbeiten des Vereins

Je weiter sich eine Veranstaltung vom normalen Vereinszweck entfernt, desto wichtiger wird eine vorherige Prüfung.

Die Sportversicherung ist ein Basisschutz – kein Freifahrtschein

Dieser Punkt ist wahrscheinlich der wichtigste des gesamten Artikels. VIBSS beschreibt die Sportversicherung ausdrücklich als Grund- beziehungsweise Beihilfeabsicherung. Sie soll Vereine und Mitglieder bei typischen Risiken des organisierten Sports schützen. Sie soll aber nicht jede private Vorsorge ersetzen und auch nicht jedes denkbare Vereinsrisiko vollständig abdecken.

Deshalb gibt es zusätzliche Versicherungen beispielsweise für:

  • Nichtmitglieder
  • private Fahrzeuge bei Vereinsfahrten
  • Veranstaltungsausfälle
  • besondere Veranstaltungen oder Risiken

Welcher zusätzliche Schutz notwendig ist, hängt stark vom konkreten Verein ab. Ein kleiner Tischtennisverein ohne eigenes Vereinsheim hat völlig andere Risiken als ein Fußballverein mit eigener Sportanlage, Gastronomie, Vereinsbus und großem Sommerfest.

Fünf Fragen vor jeder größeren Vereinsveranstaltung

Vor einem Turnier, Sommerfest oder einer größeren Aktion sollte der Vorstand einmal kurz prüfen:

  • Ist die Veranstaltung Teil unseres normalen Vereinsbetriebs? Falls die Antwort nicht eindeutig ist, sollte der Versicherungsschutz vorher geklärt werden.
  • Wer nimmt teil? Nur Mitglieder – oder auch Gäste, Besucher und Nichtmitglieder?
  • Wer hilft? Sind externe Helfer tatsächlich vom Verein beauftragt und organisiert?
  • Welche besonderen Risiken entstehen? Zum Beispiel Fahrzeuge, Hüpfburg, Bühne, Alkohol, Technik, fremde Räumlichkeiten, hohe Besucherzahlen oder teure Ausstattung.
  • Reicht unsere bestehende Versicherung dafür aus? Im Zweifel sollte genau diese Frage vorher an das Versicherungsbüro gestellt werden.

Was tun, wenn wirklich etwas passiert?

Vor allem: Nicht in Panik geraten und nicht sofort irgendwelche Schuldanerkenntnisse abgeben. Der konkrete Ablauf hängt vom Schaden ab. Grundsätzlich sollte der Verein aber:

  • Verletzte Personen versorgen und Gefahrenstellen sichern.
  • Den Vorfall dokumentieren.
  • Beteiligte und mögliche Zeugen festhalten.
  • Fotos machen, sofern sinnvoll und rechtlich zulässig.
  • Den Vorstand beziehungsweise die zuständige Person informieren.
  • Den Schaden möglichst zeitnah melden.
  • Keine verbindliche Zusage über eine Schadenübernahme machen, bevor die Haftung geprüft wurde.

Die ARAG bietet für verschiedene Schadenarten auch digitale Schadenmeldungen an. VIBSS empfiehlt ausdrücklich, Schadenfälle möglichst schnell zu melden.

Versicherung braucht gute Vereinsorganisation

Versicherung klingt zunächst nach einem Thema für Versicherer und Vorstände. Aber wenn wirklich etwas passiert, zeigt sich schnell, wie gut ein Verein organisiert ist.

Wer war Trainer? Wer war für die Veranstaltung verantwortlich? War die Person offiziell als Helfer eingesetzt? Wann fand das Training statt? War das eine offizielle Vereinsveranstaltung? Welche Mitglieder waren anwesend? Gibt es einen Mietvertrag für die Halle? Wo liegt die Rechnung für den beschädigten Gegenstand? Wer hat Fotos vom Schaden? Welche Versicherung wurde zusätzlich abgeschlossen?

Wenn solche Informationen auf sechs privaten Smartphones, in WhatsApp-Gruppen und alten E-Mails verstreut sind, wird aus einem ohnehin unangenehmen Schadenfall schnell zusätzliche Verwaltungsarbeit.

Was Vereinsheld damit zu tun hat

Vereinsheld ist keine Versicherung. Und eine Vereinsapp entscheidet nicht, ob ein Schaden tatsächlich gedeckt ist. Sie kann aber dabei helfen, die organisatorische Grundlage sauber zu halten:

  • Mitglieder zentral verwalten
  • Rollen und Verantwortlichkeiten nachvollziehen
  • Veranstaltungen organisieren
  • Informationen an Verantwortliche verteilen
  • Dokumente und Vereinswissen strukturiert halten

Denn Versicherungsschutz funktioniert am besten, wenn ein Verein auch nachvollziehen kann: Wer hat wann was im Auftrag des Vereins gemacht? Gute Vereinsorganisation verhindert nicht jeden Unfall. Sie verhindert aber, dass nach einem Unfall niemand mehr weiß, wer eigentlich zuständig war.

Fazit

Sportvereine in Nordrhein-Westfalen verfügen über den Sportversicherungsvertrag des Landessportbundes über einen bemerkenswert umfangreichen Basisschutz. Seit 28. August 2026 gilt bereits eine höhere Haftpflichtdeckung von 20 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Weitere Verbesserungen folgen zum 1. Januar 2027.

Geschützt werden dabei nicht nur klassische Sportunfälle. Je nach Fall können auch Haftpflichtschäden, Vermögensschäden, Rechtsstreitigkeiten und die Tätigkeit von Vorständen, Trainern oder Helfern eine Rolle spielen.

Trotzdem sollte kein Vorstand einfach davon ausgehen: „Wir sind über den Verband versichert – damit ist alles erledigt." Die bessere Frage lautet: Wer macht bei uns was – und ist genau dieses Risiko tatsächlich abgesichert?

Wer diese Frage einmal im Jahr und vor größeren Veranstaltungen stellt, dürfte im Ernstfall deutlich weniger Überraschungen erleben. Denn Versicherungen sind wahrscheinlich eines dieser Vereinsthemen, mit denen sich niemand gerne beschäftigt. Bis man sie braucht.

Wer hat wann was im Auftrag des Vereins gemacht?

Vereinsheld hält Mitglieder, Rollen, Termine und Dokumente an einem Ort zusammen – damit diese Frage nach einem Schadenfall nicht in sechs WhatsApp-Gruppen beantwortet werden muss.

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Quellen