Arbeitseinsätze planen und Arbeitsstunden nachhalten
Gemeinschaftsarbeit steht in vielen Anlagen in der Gartenordnung, und Streit entsteht meist erst bei der Frage, wer wann da war. Jeden Arbeitseinsatz legt ihr als Termin an, Pächterinnen und Pächter sagen in der App zu oder ab. Die Stundenpflicht selbst führt ihr als Sachbeitrag mit Menge und Einheit Stunden je Pächter und markiert ihn als erledigt, sobald die Stunden abgearbeitet sind. Automatisch aus den Zusagen verrechnet werden die Stunden nicht - den Abgleich macht weiterhin der Vorstand.
- Arbeitseinsätze als Termine mit Zu- und Absage
- Stundenpflicht als Sachbeitrag je Pächter, offen oder erledigt
- Ersatzzahlung für nicht geleistete Stunden als einmaliger Beitrag
