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Bis zu 90 Prozent Förderung fürs Vereinsheim: Was Sportvereine in NRW jetzt wissen müssen

Das Dach müsste seit Jahren gemacht werden, die Duschen stammen aus einer anderen Zeit, die Heizung wird teurer. Das Problem ist selten die Idee – es ist das Geld. Für Sportvereine in Nordrhein-Westfalen stehen dafür gerade 200 Millionen Euro bereit.

Das Dach müsste eigentlich schon seit Jahren gemacht werden. Die Duschen stammen gefühlt aus einer anderen Zeit. Die Heizung wird immer teurer. Der Eingang ist nicht barrierefrei. Und über eine Photovoltaikanlage wurde im Vorstand auch schon mehrfach gesprochen.

Das Problem ist meistens nicht die Idee. Das Problem ist das Geld.

Für Sportvereine in Nordrhein-Westfalen gibt es deshalb aktuell eine außergewöhnlich große Fördermöglichkeit: Mit dem Programm „Moderne Sportstätte Nordrhein-Westfalen" stehen allein für Sportvereine insgesamt 200 Millionen Euro zur Verfügung. Je nach Projekt und Ausgangssituation können Vereine dabei einen Zuschuss von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben erhalten.

Seit Juni 2026 läuft bereits das Interessenbekundungsverfahren. Seit September ist auch die nächste Phase des Verfahrens gestartet. Für Vereine mit konkretem Sanierungs- oder Modernisierungsbedarf ist deshalb jetzt ein guter Zeitpunkt, sich mit dem Programm zu beschäftigen.

200 Millionen Euro direkt für Sportvereine

Das Programm ist Teil eines deutlich größeren Investitionspakets des Landes Nordrhein-Westfalen. Insgesamt sind im Rahmen des Infrastrukturprogramms 600 Millionen Euro für Sportinfrastruktur vorgesehen:

  • 200 Millionen Euro für Sportvereine
  • 200 Millionen Euro für Schwimmbäder
  • 200 Millionen Euro für kommunale Sportstätten

Daneben fließen weitere Mittel beispielsweise über die Sportpauschale an die Kommunen.

Für Vereine ist besonders der erste Teil interessant. Denn hier geht es ausdrücklich darum, Sportstätten von Vereinen zu modernisieren, instand zu setzen, umzubauen oder neu zu errichten.

Wer kann die Förderung bekommen?

Nicht jeder Verein mit einem Trainingsangebot kann automatisch einen Antrag stellen. Antragsberechtigt sind grundsätzlich gemeinnützige Sportvereine in Nordrhein-Westfalen, die eine Sportstätte besitzen oder als langfristiger Mieter beziehungsweise Pächter wirtschaftliche Verantwortung für die Anlage tragen.

Bei Miet- oder Pachtverhältnissen reicht es also nicht unbedingt, einfach zweimal pro Woche eine kommunale Halle zu nutzen. Der Verein muss als wirtschaftlicher Träger beispielsweise für Instandhaltung, Instandsetzung und Verkehrssicherung verantwortlich sein. Der Landessportbund NRW spricht hier von Verantwortung für „Dach und Fach".

Außerdem müssen wichtige Mitgliedschaftsvoraussetzungen erfüllt sein. Der Verein musste zum 1. Januar 2026 bereits Mitglied in einem Stadt-, Gemeinde- oder Kreissportbund oder einem Fachverband des Landessportbundes NRW gewesen sein und über eine Vereinskennziffer verfügen. Bei der eigentlichen Antragstellung muss dann eine Doppelmitgliedschaft in Sportbund und Fachverband bestehen.

Auch Pächter und Mieter können profitieren

Das Programm ist also nicht ausschließlich für Vereine interessant, denen ihre Sportanlage selbst gehört. Auch langfristige Miet- und Pachtmodelle können förderfähig sein.

Dabei gibt es allerdings eine wichtige Bedingung: Nach Abschluss der geförderten Maßnahme muss das Nutzungsrecht grundsätzlich noch mindestens zehn Jahre bestehen. Bei unbefristeten Verträgen muss das ordentliche Kündigungsrecht für diesen Zeitraum entsprechend ausgeschlossen werden.

Gerade Vereine, die ein Vereinsheim oder eine Sportanlage auf städtischem Grundstück betreiben, sollten deshalb frühzeitig ihre Verträge prüfen.

Was wird gefördert?

Das Programm ist vergleichsweise breit aufgestellt. Gefördert werden unter anderem:

  • Modernisierung
  • Instandsetzung
  • Sanierung
  • Ausstattung
  • Erweiterung
  • Umbau
  • Ersatzneubau
  • Neubau

Das gilt für Sportstätten, Sportanlagen und Schwimmbäder sowie für sportfachlich notwendige begleitende Infrastruktur.

Ein Projekt muss also nicht zwangsläufig aus einer kompletten neuen Sporthalle bestehen. Je nach Ausgangssituation können auch deutlich kleinere Modernisierungsmaßnahmen interessant sein.

Besonders gefragt: Nachhaltigkeit, Sicherheit und Barrierefreiheit

Das Land nennt einige Förderziele ausdrücklich. Besonders berücksichtigt werden Maßnahmen, die:

  • Energie sparen oder die Nachhaltigkeit verbessern,
  • die Sicherheit erhöhen,
  • Barrieren reduzieren,
  • Geschlechtergerechtigkeit unterstützen,
  • Begegnung ermöglichen und Einsamkeit entgegenwirken.

Auch die digitale Modernisierung wird in den FAQ des Landessportbundes ausdrücklich genannt.

Damit kann eine Modernisierung deutlich mehr sein als ein neues Dach. Denkbar sind beispielsweise energetische Maßnahmen, barrierearme Zugänge, moderne technische Anlagen oder die Verbesserung von Räumen, in denen Vereinsleben stattfindet.

Wie hoch ist die Förderung wirklich?

Hier lohnt sich ein genauer Blick. Die häufig genannte Zahl von 90 Prozent stimmt – aber sie gilt nicht pauschal für jedes Projekt.

Bei Vereinseigentum beziehungsweise Erbbaurecht gelten grundsätzlich folgende Förderkorridore:

  • bei einer Förderhöhe zwischen 25.000 und 100.000 Euro: 50 bis maximal 90 Prozent,
  • bei einer Förderhöhe über 100.000 bis 1 Million Euro: 50 bis maximal 85 Prozent,
  • bei einer Förderhöhe über 1 Million Euro: 50 bis maximal 80 Prozent.

Die Mindestförderhöhe beträgt 25.000 Euro. Gleichzeitig beträgt das notwendige Mindestinvestitionsvolumen nach Angaben des Landessportbundes grundsätzlich 50.000 Euro.

Bei langfristigen Miet- oder Pachtverhältnissen mit entsprechender „Dach-und-Fach"-Verantwortung liegt die Förderung nach den aktuellen FAQ grundsätzlich bei 50 Prozent.

Das ist wichtig. Denn aus der Schlagzeile „bis zu 90 Prozent Förderung" sollte kein Verein automatisch ableiten, dass bei einem 300.000-Euro-Projekt nur zehn Prozent selbst finanziert werden müssen. Die konkrete Förderquote hängt vom jeweiligen Fall ab.

Ein einfaches Beispiel

Angenommen, ein Verein besitzt sein Vereinsheim und plant eine förderfähige Sanierung mit Gesamtausgaben von 80.000 Euro. In dem entsprechenden Förderbereich wäre theoretisch eine Förderung von bis zu 90 Prozent möglich. Das wären maximal 72.000 Euro Zuschuss.

Ob tatsächlich diese Förderquote bewilligt wird, hängt aber vom konkreten Projekt und der Entscheidung im Förderverfahren ab. Der Verein sollte deshalb nicht mit dem Maximalbetrag kalkulieren, bevor eine Förderentscheidung vorliegt.

Mehrere kleine Maßnahmen können zusammengefasst werden

Interessant für kleinere Vereine: Nicht jede einzelne Maßnahme muss für sich bereits das Mindestinvestitionsvolumen erreichen. Mehrere Maßnahmen an demselben Standort können zu einer Interessenbekundung zusammengefasst werden.

Der Landessportbund nennt selbst als Beispiel eine neue Heizung, eine Solaranlage und die Erneuerung von Sanitäranlagen. Gemeinsam können solche Maßnahmen die notwendige Investitionshöhe erreichen.

Das eröffnet interessante Möglichkeiten. Vielleicht ist das neue Dach allein zu klein. Zusammen mit:

  • Sanitäranlagen,
  • energetischer Sanierung,
  • Barrierefreiheit,
  • neuer Heizung,
  • technischer Ausstattung

kann daraus aber ein umfassendes Modernisierungsprojekt werden.

Nicht alles ist förderfähig

Trotz des breiten Förderrahmens gibt es klare Ausschlüsse. Nach den aktuellen FAQ werden unter anderem nicht gefördert:

  • der Kauf einer Sportanlage,
  • Umschuldungen,
  • Finanzierungskosten,
  • abzugsfähige Umsatzsteuer,
  • neue technische Anlagen, die primär auf fossilen Brennstoffen basieren,
  • bestimmte Sportflächen mit Kunststoffgranulat beziehungsweise problematischen Kunststoffbeimischungen.

Auch für Profisportvereine der höchsten Ligen bestehen Ausschlüsse beziehungsweise gesonderte Prüfungen.

Vereine sollten deshalb nicht erst eine vollständige Planung beauftragen und anschließend prüfen, ob die Maßnahme überhaupt in das Programm passt.

Der vielleicht wichtigste Punkt: Ihr stellt nicht einfach sofort einen Förderantrag

Das Verfahren besteht aus zwei Stufen. Das wird leicht übersehen.

Phase 1: Interessenbekundung

Zunächst reicht der Verein über das Förderportal des Landessportbundes NRW eine Projektskizze ein. Dazu gehören unter anderem:

  • Beschreibung des Projektes,
  • Nachweise über Eigentum beziehungsweise Miet- oder Pachtverhältnisse,
  • Kostenplan,
  • Finanzierungsplan.

Das Interessenbekundungsverfahren läuft bereits seit dem 1. Juni 2026.

Danach findet eine regionale Priorisierung statt. In kreisfreien Städten übernimmt diese Aufgabe grundsätzlich der Stadtsportbund. In kreisangehörigen Städten und Gemeinden sind je nach örtlicher Struktur Stadt- beziehungsweise Gemeindesportverbände oder der Kreissportbund beteiligt. Auf Grundlage dieser Priorisierung trifft die Staatskanzlei die Projektauswahl.

Das bedeutet: Es gilt nicht einfach „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst". Ein gutes Projekt muss auch im regionalen Auswahlverfahren überzeugen.

Phase 2: Der eigentliche Förderantrag

Erst wenn ein Projekt ausgewählt wurde, folgt die eigentliche Beantragung der Landesförderung. Seit September 2026 steht hierfür nach Angaben des Landessportbundes das entsprechende Antragsmodul zur Verfügung.

Deshalb sollten Vereine nicht versuchen, das Verfahren abzukürzen und direkt einen klassischen Förderantrag bei der NRW.BANK einzureichen. Der erste Schritt führt über das Interessenbekundungsverfahren und die örtliche Priorisierung.

Deshalb sollte der Verein früh mit dem Sportbund sprechen

Das Verfahren macht einen Punkt besonders wichtig: Kommunikation.

Wer erst eine fertige Planung für 400.000 Euro erstellt und anschließend erstmals beim zuständigen Sportbund anruft, hat sich möglicherweise unnötig Arbeit gemacht. Der Landessportbund nennt ausdrücklich frühzeitige Abstimmungsprozesse zwischen Vereinen und den zuständigen Sportbünden beziehungsweise Sportverbänden als Teil der Zeitschiene.

Ein sinnvoller erster Schritt kann deshalb ganz einfach sein: „Wir planen in den nächsten Jahren folgende Modernisierung. Passt das grundsätzlich zum Förderprogramm und wie sieht das örtliche Verfahren aus?" Danach lässt sich deutlich besser planen.

Der Vorstand sollte nicht nur über die Förderung sprechen

Bei 50.000, 200.000 oder vielleicht sogar einer Million Euro wird aus einer Vereinsidee schnell ein richtiges Investitionsprojekt. Und damit entstehen Fragen, die über den Förderantrag hinausgehen:

  • Wer koordiniert das Projekt?
  • Wer holt Angebote ein?
  • Wer stimmt sich mit Architekten oder Handwerkern ab?
  • Wie wird der Eigenanteil finanziert?
  • Welche Beschlüsse sind notwendig?
  • Wer überwacht Kosten und Zeitplan?
  • Wer hält Kontakt zum Sportbund?
  • Wo werden Unterlagen abgelegt?
  • Wer weiß in zwei Jahren noch, warum eine bestimmte Entscheidung getroffen wurde?

Solche Fragen wirken banal. Bei größeren Projekten entscheiden sie aber mit darüber, ob ein Ehrenamtsvorstand das Vorhaben überhaupt stemmen kann.

Nicht erst anfangen und danach nach Förderung fragen

Bei Förderprojekten gilt generell: Der richtige Zeitpunkt ist entscheidend. Bevor Aufträge verbindlich vergeben oder Maßnahmen begonnen werden, sollten Vereine genau prüfen, welche Regeln das jeweilige Förderverfahren vorsieht.

Gerade bei einem großen Bauprojekt kann ein zu früher Auftrag im schlimmsten Fall die Förderfähigkeit gefährden. Deshalb: Erst Verfahren und Förderbedingungen klären – dann verbindliche Verpflichtungen eingehen. Bei Unsicherheit sollte der zuständige Sportbund beziehungsweise das Förderprogramm direkt kontaktiert werden.

Neue Heizung? Das Thema Solar gleich mitdenken

Ein interessantes Detail betrifft die energetische Sanierung. Die FAQ des Landessportbundes weisen darauf hin, dass für Nichtwohngebäude bei Neubauten bereits eine Solaranlagenpflicht gilt. Seit 1. Januar 2026 betrifft diese unter bestimmten Voraussetzungen auch die vollständige Erneuerung einer Dachhaut. Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche sind laut FAQ davon ausgenommen.

Wer also ohnehin plant, das Dach des Vereinsheims komplett zu erneuern, sollte die energetische Gesamtplanung frühzeitig berücksichtigen. Das verhindert unangenehme Überraschungen während der Umsetzung.

Auch Sportgeräte können unter Umständen dazugehören

Das Programm beschränkt sich nicht ausschließlich auf Beton, Dächer und Heizungsanlagen. Benötigte Sportgeräte können nach Angaben des Landessportbundes grundsätzlich ebenfalls förderfähig sein, wenn die geltende Zweckbindungsfrist eingehalten werden kann.

Geht ein geförderter Gegenstand vorher verloren oder wird unbrauchbar, kann allerdings Ersatz auf eigene Kosten beziehungsweise eine anteilige Rückzahlung erforderlich werden. Für normale kurzfristig verbrauchte Trainingsmaterialien ist das Programm deshalb nicht gedacht. Bei langlebiger Ausstattung kann sich eine Prüfung aber lohnen.

Fünf Fragen, die ein Verein jetzt beantworten sollte

Wer grundsätzlich Interesse an der Förderung hat, sollte sich zunächst diese Fragen stellen:

  • Haben wir überhaupt eine förderfähige Sportstätte? Besitzen wir die Anlage oder tragen wir als langfristiger Mieter oder Pächter wirtschaftlich Verantwortung?
  • Was muss in den nächsten Jahren sowieso gemacht werden? Dach, Heizung, Sanitär, Zugang, Sportfläche, Umkleiden, technische Anlagen?
  • Können mehrere Maßnahmen sinnvoll kombiniert werden? Vielleicht entsteht erst durch die Verbindung verschiedener Projekte ein förderfähiges Gesamtkonzept.
  • Wie sieht unser Eigenanteil aus? Auch bei hohen Förderquoten muss der Verein einen Teil der Finanzierung sicherstellen.
  • Haben wir schon mit dem zuständigen Sportbund gesprochen? Wenn nicht, sollte genau das einer der nächsten Schritte sein.

Förderung ist nicht nur Geld – sondern auch Arbeit

Eine Förderung von mehreren zehntausend Euro ist eine enorme Chance. Aber sie macht ein Projekt nicht automatisch einfach. Ein Verein braucht trotzdem:

  • Projektplanung
  • Verantwortlichkeiten
  • Beschlüsse
  • Finanzierungsplanung
  • Dokumentation
  • Kommunikation
  • Terminüberwachung

Bei ehrenamtlich geführten Vereinen ist genau das häufig die eigentliche Herausforderung. Das Dach kann ein Fachbetrieb sanieren. Die Organisation drumherum bleibt trotzdem beim Verein.

Was Vereinsheld damit zu tun hat

Vereinsheld beantragt keine Sportstättenförderung und ersetzt weder Architekten noch Förderberatung. Eine gute digitale Vereinsorganisation kann aber dafür sorgen, dass das Projekt nicht zusätzlich im normalen Verwaltungschaos untergeht.

  • Wer hat welche Aufgabe?
  • Wann findet der nächste Termin statt?
  • Welche Personen müssen informiert werden?
  • Wo liegen relevante Vereinsinformationen?
  • Wer darf welche Bereiche sehen?

Bei einem Projekt, das Monate oder Jahre laufen kann, werden klare Zuständigkeiten besonders wichtig. Denn spätestens wenn ein Vorstandsmitglied während der Umsetzung aufhört, sollte das Wissen über ein 200.000-Euro-Projekt nicht ausschließlich auf dessen privatem Laptop liegen.

Fazit

200 Millionen Euro stehen in Nordrhein-Westfalen für die Modernisierung, Sanierung und Weiterentwicklung von Sportstätten durch Sportvereine bereit. Je nach Eigentumsverhältnis und Förderhöhe sind Zuschüsse von bis zu 90 Prozent möglich. Das macht „Moderne Sportstätte Nordrhein-Westfalen" zu einer außergewöhnlich interessanten Möglichkeit für Vereine mit Investitionsbedarf.

Aber: Bis zu 90 Prozent bedeutet nicht automatisch 90 Prozent. Nicht jeder Mieter ist antragsberechtigt. Und der Weg führt nicht direkt zum Förderantrag, sondern zunächst über Interessenbekundung, örtliche Priorisierung und Projektauswahl.

Wer ein Vereinsheim, eine Sportanlage oder ein Schwimmbad betreibt und ohnehin investieren muss, sollte deshalb jetzt prüfen: Was steht in den nächsten Jahren an – und könnte genau dieses Projekt förderfähig sein?

Vielleicht wird aus „Das müssten wir irgendwann mal machen." diesmal tatsächlich: „Das können wir jetzt angehen."

Damit das Bauprojekt nicht am Verwaltungschaos scheitert.

Vereinsheld bringt Mitglieder, Termine, Rollen, Dokumente und Kommunikation an einem Ort zusammen – damit bei einem mehrjährigen Förderprojekt nachvollziehbar bleibt, wer was entschieden hat und wo die Unterlagen liegen.

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Quellen